- beilegen
- verlassen; aussteigen; aufgeben; beenden; einstellen; aufhören; nicht fortsetzen; anhalten; streichen; enden; beigeben; anheften; beifügen
* * *
bei|le|gen ['bai̮le:gn̩], legte bei, beigelegt <tr.; hat:1. (zu etwas Vorhandenem) legen:einem Brief Geld beilegen.Syn.: ↑ beifügen.2. aus der Welt schaffen, vermitteln und beenden:einen Streit beilegen.3.a) (einen bestimmten Sinn) zuschreiben, geben:einer Angelegenheit, Äußerung zu viel Gewicht beilegen.Syn.: ↑ beimessen.b) eine bestimmte [zusätzliche] Bezeichnung geben:sich einen Künstlernamen beilegen.* * *
bei||le|gen 〈V. tr.; hat〉1. hinzulegen, beifügen2. beimessen, zuschreiben, zusprechen3. eine Auseinandersetzung, einen Konflikt beenden, schlichten● wir haben der Angelegenheit weiter keine Bedeutung beigelegt; einem Brief ein Foto, Rückporto \beilegen; einen Streit \beilegen* * *
bei|le|gen <sw. V.; hat:1. dazulegen, beifügen; zu einer Sache hinzufügen:einen Freiumschlag b.2.a) (einen bestimmten Sinn) zuerkennen, beimessen:einer Sache zu viel Gewicht b.;b) (eine bestimmte [zusätzliche] Bezeichnung) geben, verleihen.3. schlichten, aus der Welt schaffen:die Differenzen wurden beigelegt.4. (Seemannsspr.) das Haltetau auswerfen u. [am Kai] anlegen.* * *
bei|le|gen <sw. V.; hat: 1. dazulegen, beifügen; zu einer Sache hinzufügen: einen Freiumschlag b.; die Bilder ..., die ich diesem Brief beilege (K. Mann, Wendepunkt 427). 2. a) (einen bestimmten Sinn) zuerkennen, beimessen: einer Sache zu viel Gewicht b.; Brenten, angenehm berührt von der ihm beigelegten Bedeutung ... (Bredel, Väter 151); b) (eine bestimmte [zusätzliche] Bezeichnung) geben, verleihen: bei jeder der beiden Gruppen, die sich inzwischen u. a. auch eigene Namen beigelegt hatten (Hofstätter, Gruppendynamik 96); Meinem Vater werde ich die Attribute kalt und arrogant beigelegt haben (Zeller, Amen 73). 3. schlichten, aus der Welt schaffen: die Differenzen wurden beigelegt. 4. (Seemannsspr.) das Haltetau auswerfen u. [am Kai] anlegen. ∙ 5. sich [intensiv arbeitend] beeilen: Reit zu! Wenn ihr frisch beilegt, holt ihr ihn noch ein (Schiller, Tell I, 1).
Universal-Lexikon. 2012.